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Transport
Bürger
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Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt hat, kann dessen Wiederinbetriebsetzung beantragen.
Hierzu müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
Den Antrag auf Wiederinbetriebsetzung können Sie folgendermaßen einreichen:
Daraufhin wird Ihnen die Zulassungsbescheinigung samt einer provisorischen Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen zurückgeschickt.
Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, können Sie darüber hinaus online Informationen über Ihre Fahrzeuge, Kennzeichen sowie Ihren Punkteführerschein einsehen.
In unserem Informationstext erfahren Sie mehr über die Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Um eine neue Einladung zur Impfung zu erhalten, können sich Personen, die bisher keinen Termin vereinbart haben, in eine Warteliste eintragen.
Die Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MEN) zieht am 19. April 2021 um.
Das Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung) teilt mit, dass seine Abteilungen zwischen dem 15. und 20. April 2021 umziehen. In diesem Zeitraum findet die Beratung nur nach Terminvereinbarung und je nach Verfügbarkeit der Abteilungen statt.