Erstellt am
Schlüsselwörter :
Steuern
Unternehmen
Bürger
Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai 2020 über die Besteuerung der Telearbeit im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Tage, an denen Grenzgänger aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von zuhause aus arbeiten, nicht als im Wohnsitzland des Grenzgängers geleistete Arbeitstage gelten.
Um eine neue Einladung zur Impfung zu erhalten, können sich Personen, die bisher keinen Termin vereinbart haben, in eine Warteliste eintragen.
Die Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MEN) zieht am 19. April 2021 um.
Das Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung) teilt mit, dass seine Abteilungen zwischen dem 15. und 20. April 2021 umziehen. In diesem Zeitraum findet die Beratung nur nach Terminvereinbarung und je nach Verfügbarkeit der Abteilungen statt.