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Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli: Antrag auf Kurzarbeit für die betroffenen Unternehmen

Die starken Regenfälle vom 14. und 15. Juli 2021 haben in ganz Luxemburg zu Überschwemmungen geführt, wodurch die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wurde. Die Regierung hat daher beschlossen, dass die Regelung für Kurzarbeit bei höherer Gewalt ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen von allen in Luxemburg ansässigen Unternehmen, die von diesen Überschwemmungen betroffen sind, in Anspruch genommen werden kann.

Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis einschließlich 31. Juli 2021 über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür ist entweder ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis erforderlich.

Dem Antrag sind mehrere Belege beizufügen, unter anderem Belege zum Nachweis des Schadens wie zum Beispiel ein Foto der beschädigten Räumlichkeiten.

Während des Zeitraums der Kurzarbeit erstattet der Staat dem Unternehmen 80 % der üblichen Arbeitsentgelte der jeweiligen Arbeitnehmer für die arbeitslose Zeit. Diese Ausgleichsentschädigung darf jedoch nicht unter dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer liegen. Ist dies dennoch der Fall, wird die Entschädigung durch den sozialen Mindestlohn ersetzt.

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