
Infolge der Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli 2021 können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Dies gilt für natürliche und juristische Personen, für Landwirte wie auch für Gemeinden.
Natürliche Personen
Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die von einer Naturkatastrophe betroffen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe beantragen.
Diese Beihilfe bezieht sich nicht auf Schäden, die durch eine Versicherung abgedeckt sind. Sie muss bei der Abteilung „Solidarität“ des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion beantragt werden.
Erfahren Sie mehr über diese Beihilfe und die Beantragung in unserem Informationstext.
Juristische Personen
Jedem Unternehmen, das über eine von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellte Niederlassungsgenehmigung verfügt, kann eine Beihilfe zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen gewährt werden.
Zulässig sind alle Kosten, die sich aus den Schäden ergeben, die als Direktfolge der Naturkatastrophe entstanden sind. Sie müssen von einem zugelassenen unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsgutachter geschätzt werden.
In unserem Informationstext erfahren Sie mehr über diese Beihilfe und wie Sie sie bei der Abteilung Staatliche Beihilfen der Generaldirektion für Mittelstand beantragen können.
Landwirte
Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung kann landwirtschaftlichen Betrieben, Weinbaubetrieben und Gartenbaubetrieben, die von den Überschwemmungen betroffen sind, Beihilfen gewähren.
Im Bedarfsfall können sich die betroffenen Betreiber an die regionalen Stellen der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) wenden, um:
- eventuelle Schäden feststellen zu lassen;
- eine Entschädigung zu beantragen.
Die Regionalstelle Nord der ASTA ist zuständig für die Kantone Mersch, Rédange, Wiltz, Clervaux, Vianden und Diekirch. Die Regionalstelle kann wie folgt kontaktiert werden:
Achtung: Die betroffenen Personen müssen noch vor dem 20. August 2021 entweder die ASTA kontaktieren oder das Antragsformular ausfüllen, das unter diesem Link verfügbar ist. Die Einzelheiten des Entschädigungsverfahrens werden ihnen dann zu diesem Zeitpunkt erläutert.
Kurzarbeit bei höherer Gewalt infolge der Überschwemmungen
Die starken Regenfälle vom 14. und 15. Juli 2021 haben in ganz Luxemburg zu Überschwemmungen geführt, wodurch die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wurde. Die Regierung hat daher beschlossen, dass die Regelung für Kurzarbeit bei höherer Gewalt ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen von allen in Luxemburg ansässigen Unternehmen, die von diesen Überschwemmungen betroffen sind, in Anspruch genommen werden kann.
Der Antrag auf Kurzarbeit wird über einen elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu eingereicht – mithilfe eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises.
Gemeinden
Die Gemeinden können sich an das Ministerium des Innern wenden, um Entschädigungen für Schäden am Gemeindeeigentum infolge der Überschwemmungen zu erhalten.
Sie müssen eine E-Mail an folgende Adresse senden: intemperies@mi.etat.lu.