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Einwanderung
Bürger
Im Hinblick auf eine Familienzusammenführung muss die Person (Antragsteller), die angibt, von einem in Luxemburg lebenden Familienmitglied abhängig zu sein, den Nachweis dafür erbringen, dass sie im Herkunftsland des Antragstellers im selben Haushalt gelebt haben.
Diese Voraussetzung gilt für jeden Familienangehörigen eines Bürgers der Europäischen Union (EU), unabhängig davon, ob er ebenfalls Unionsbürger ist oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt.
Diese Lebensgemeinschaft wird festgestellt durch:
Von nun an müssen diese Geldtransfers regelmäßig während eines längeren Zeitraums vor der Antragstellung auf Familienzusammenführung erfolgt sein und nicht nur 6 Monate vor der Antragstellung. Die Prüfung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe der überwiesenen finanziellen Unterstützung sowie der Dauer und Regelmäßigkeit der Transfers.
Das INFPC organisiert eine Informationsveranstaltung zum Thema Unterstützung für die Weiterbildung von Privatpersonen.
Das LIST organisiert eine Informationsveranstaltung und ein Speed-Dating zum Thema EMAS.
Das Impfzentrum Victor-Hugo-Halle in Limpertsberg wird am 26. Mai 2022 geschlossen sein.