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Schlüsselwörter :
Finanzierung und Beihilfen
Unternehmen
MyGuichet.lu
Im Rahmen der COVID-19-Krise wurde eine neue zertifizierte Soforthilfe (2021) für Selbstständige eingerichtet, die ab sofort beantragt werden kann.
Sie ist an gewisse Bedingungen geknüpft und richtet sich ausschließlich an Personen, die:
Die Beihilfe beläuft sich auf 3.000, 3.500 oder 4.000 Euro. Der Betrag hängt von der Einkommensstufe des Antragstellers ab.
Der Antrag kann ausschließlich elektronisch über MyGuichet.lu gestellt werden.
Die Beihilfe nimmt die Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an.
Die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe finden Sie in unserem Informationstext.
Die neuen Modalitäten für die Beantragung der Beihilfe für ungedeckte Kosten, die vom Ministerium für Wirtschaft im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, werden so bald wie möglich bekannt gegeben.
Unter bestimmten Bedingungen kann die luxemburgische Regierung landwirtschaftlichen Betrieben des Schweinesektors, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Umsatzeinbußen erlitten haben, finanzielle Unterstützung gewähren.
Sie möchten sich in Luxemburg „pacsen“ lassen? In unseren Texten erhalten Sie wichtige Informationen über die administrativen Vorgänge und steuerlichen Auswirkungen im Falle der Eintragung einer Lebenspartnerschaft.