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Gesundheit-Soziales
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Guichet.lu hat einen neuen Text in Leichter Sprache veröffentlicht. In diesem Text wird auf einfache Weise erklärt, wie die Gesundheitsversorgung während eines Krankenhausaufenthalts im Ausland beantragt werden kann und wann die vorherige Zustimmung der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) erforderlich ist.
Die Leichte Sprache besteht aus kurzen Sätzen, einfachen Wörtern, Erklärungen und Bildern.
Ziel ist es, das Verständnis der informativen Texte und administrativen Vorgänge zu erleichtern.
Diese Informationsseite in Leichter Sprache ist derzeit auf Deutsch verfügbar.
Das Team von Guichet.lu hat die Texte in Leichter Sprache zusammen mit Klaro, dem Zentrum für Leichte Sprache, erarbeitet. Klaro ist ein Dienst der Vereinigung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Association pour personnes en situation de handicap - APEMH).
Hier gelangen Sie zur Informationsseite über die Behandlung im Ausland in Leichter Sprache auf Guichet.lu.
Diese befristeten Beihilfen und Maßnahmen gelten ab sofort auch für die Monate Februar und März 2021.
Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai 2020 über die Besteuerung der Telearbeit im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
In Luxemburg haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte, die Ihnen ein hohes Maß an Schutz garantieren sollen.