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Bürgerangelegenheiten
Handel
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Bürger
Aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde der Winterschlussverkauf 2020–2021, der ursprünglich für den Zeitraum vom 2. Januar bis einschließlich 30. Januar 2021 angesetzt war, verschoben.
Der neue Zeitraum erstreckt sich:
Bitte beachten Sie auch, dass während des Winterschlussverkaufs die Geschäfte sonntags nicht geöffnet sind.
Der Sommerschlussverkauf 2021 findet wie geplant statt:
Diese befristeten Beihilfen und Maßnahmen gelten ab sofort auch für die Monate Februar und März 2021.
Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai 2020 über die Besteuerung der Telearbeit im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
In Luxemburg haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte, die Ihnen ein hohes Maß an Schutz garantieren sollen.