
Ab dem 1. Januar 2021 werden der soziale Mindestlohn (SSM) und das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) erhöht.
Der SSM beträgt ab sofort 2.201,93 Euro.
Das REVIS setzt sich zusammen aus:
- der Eingliederungszulage (dem früheren „Zuschuss“ des RMG);
- der Aktivierungszulage (der früheren „Eingliederungsentschädigung“ des RMG).
Der maximale monatliche Betrag der Eingliederungszulage setzt sich nun zusammen aus:
- einem Grundpauschalbetrag pro Erwachsenen von 772,49 Euro;
- einem Grundpauschalbetrag pro Kind von 239,83 Euro;
- der im Falle eines Alleinerziehenden-Haushalts um 70,88 Euro pro Kind erhöht wird;
- einem Betrag für gemeinsame Kosten pro Haushaltsgemeinschaft von 772,49 Euro;
- der im Falle eines oder mehrerer Kinder um 115,95 Euro erhöht wird.