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Schlüsselwörter :
Finanzierung und Beihilfen
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MyGuichet.lu
Derzeit wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, um die Beihilfe für ungedeckte Kosten für die Monate Februar bis Juni 2021 anzupassen.
Die Modalitäten für die Inanspruchnahme der Beihilfe für ungedeckte Kosten für den Zeitraum Februar bis Juni 2021 sowie der entsprechende elektronische Vorgang werden online gestellt, sobald über den Gesetzentwurf abgestimmt und er im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Hinweis: Der derzeit auf MyGuichet.lu verfügbare Antragsassistent kann nicht für die Beantragung der Beihilfe für Februar bis Juni 2021 verwendet werden.
Diese befristeten Beihilfen und Maßnahmen gelten ab sofort auch für die Monate Februar und März 2021.
Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai 2020 über die Besteuerung der Telearbeit im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
In Luxemburg haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte, die Ihnen ein hohes Maß an Schutz garantieren sollen.