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Finanzierung und Beihilfen
Unternehmen
MyGuichet.lu
Unternehmen, die in den Monaten Juni bis November 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 Umsatzeinbußen von mindestens 25 % erlitten haben, haben Anspruch auf eine monatliche Beihilfe aus dem Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds.
Diese Beihilfe nimmt die Form einer direkten, nicht rückzahlbaren Beihilfe an und richtet sich an Unternehmen in den von der Gesundheitskrise stark betroffenen Branchen. Hierzu zählen insbesondere:
Förderfähige Unternehmen erhalten 1.250 Euro pro Arbeitnehmer und aktivem Selbstständigen und 250 Euro pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, vollständig in Kurzarbeit ist.
Die Anträge für die Monate Juni bis November 2020 müssen bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden.
Achtung: Für jeden betreffenden Monat müssen Sie einen gesonderten Antrag einreichen, das heißt jeweils einen Antrag für den Monat Juni, den Monat Juli, den Monat August, den Monat September, den Monat Oktober und den Monat November des Jahres 2020.
Die Anträge im Rahmen des Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds müssen über MyGuichet.lu eingereicht werden. Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Weitere Informationen über die Bewilligungskriterien und die Antragstellung finden Sie in unserem Informationstext.
Die neuen Modalitäten für die Beantragung der Beihilfe für ungedeckte Kosten, die vom Ministerium für Wirtschaft im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, werden so bald wie möglich bekannt gegeben.
Unter bestimmten Bedingungen kann die luxemburgische Regierung landwirtschaftlichen Betrieben des Schweinesektors, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Umsatzeinbußen erlitten haben, finanzielle Unterstützung gewähren.
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