Unternehmen

Verlängerung der Maßnahmen betreffend das Abhalten von Hauptversammlungen und Sitzungen von Gesellschaften und juristischen Personen

Coronavirus / COVID-19

In Anbetracht der derzeitigen Ausnahmesituation hinsichtlich COVID-19 wurden Maßnahmen ergriffen, um die reibungslose Verwaltung von Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In diesem Zusammenhang ist ein System vorgesehen, mit dem die Organe aller Gesellschaften oder juristischen Personen ihre Besprechungen, insbesondere die Versammlungen und Vorstandssitzungen, abhalten können, ohne dass es der physischen Anwesenheit ihrer Mitglieder bedarf.

Dieses System garantiert die tatsächliche Teilnahme dieser Mitglieder und die Ausübung ihrer Rechte durch Rückgriff:

  • auf Fernabstimmung in schriftlicher oder elektronischer Form, die die Identifizierung der betreffenden Personen ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass der vollständige Text der zu fassenden Beschlüsse oder Entscheidungen im Vorfeld veröffentlicht oder den betreffenden Personen mitgeteilt worden ist; oder
  • auf Videokonferenzen; oder
  • auf sonstige Telekommunikationsmittel, die die Identifizierung der betreffenden Personen ermöglichen; oder
  • auf schriftliche Zirkularbeschlüsse; oder
  • auf einen von der Gesellschaft bestimmten Vermittler.

Darüber hinaus können Vereinigungen ohne Gewinnzweck, Wohnungseigentümergemeinschaften, die Kammer für Steuer- und Wirtschaftsberater, die Kammer für Architekten und beratende Ingenieure (OAI), die Rechtsanwaltskammer, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und das Wirtschaftsprüferinstitut ihre Hauptversammlungen bis zum 31. Dezember 2022 verschieben.

Zum letzten Mal aktualisiert am 

Weitere Neuigkeiten