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Beschäftigung
Personalwesen
Unternehmen
Bürger
Im Rahmen der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion entschieden, den „Urlaub zur Unterstützung der Familie“ zu verlängern.
Der Zweck dieses Urlaubs besteht darin, es Arbeitnehmern, Selbstständigen und Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu ermöglichen, infolge der Schließung einer Tages-, Ausbildungs- oder Arbeitsstruktur eine erwachsene Person mit einer Behinderung oder eine ältere Person zu betreuen.
Demnach kann der Urlaub zur Unterstützung der Familie bis zum 24. Mai 2021 beantragt werden.
Informationen zu diesem Vorgang und den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme entnehmen Sie bitte unserer Informationsseite.
Der Winterschlussverkauf 2021 wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Wasserrechtliche Genehmigungen können ab sofort online über MyGuichet.lu beantragt werden.
... wenn Sie ich für öffentliche und private Projekte interessieren, die Ihre Gemeinde oder Luxemburg im Allgemeinen betreffen.