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Freizeit & Ehrenamt
Bürger
In der außergewöhnlichen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist das Jagen weiterhin erlaubt, vorausgesetzt, es findet unter folgenden Bedingungen statt:
Was das Verfahren zur Feststellung von Wildschäden angeht, rät die Stelle für die Verwaltung wildlebender Tiere und der Jagd (Cellule de gestion de la faune sauvage et de la chasse) der Naturverwaltung (ANF) Folgendes:
So müssten die meisten Wildschadenangelegenheiten geregelt werden können.
Wird jedoch innerhalb eines Monats ab der Meldung durch den Geschädigten keine gütliche Einigung getroffen, wird die Angelegenheit an den Friedensrichter weitergeleitet. Dieser bestimmt dann, wie bezüglich etwaiger zusätzlicher Ortsbegehungen zu verfahren ist.
Guichet.lu hat einen ersten Text in französischer Leichter Sprache veröffentlicht.
Im Bereich der sozialen Sicherheit wird eine 6-monatige Übergangsphase für Telearbeit eingeführt. Sie beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Dezember 2022.
Der Sommerschlussverkauf findet von Freitag, 24. Juni 2022, bis einschließlich Samstag, 23. Juli 2022, statt.