Bürger

Unterstützung im Wohnungswesen

Coronavirus / Covid-19

Die Mieter und Eigentümer, deren Einkommen aufgrund der aktuellen Krise substanziell gesunken ist, können sich ab jetzt bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) informieren, um herauszufinden, ob sie einen Anspruch auf Wohnungsbeihilfe haben.

Betroffen sind:

  • Personen, die noch keine Wohnungsbeihilfen beziehen, da ihr Einkommen dafür zu hoch war;
  • Personen, die bereits eine Wohnungsbeihilfe beziehen und in den Genuss einer Erhöhung folgender Beihilfen kommen können:
    • Mietzuschuss (für Mieter);
    • Zinssubvention (für Eigentümer).

Gleichzeitig werden die Tabellen, die als Grundlage für die Berechnung des Mietzuschusses dienen, am 1. April angepasst. Sie können ab sofort unseren Rechner verwenden, um eine Schätzung der Höhe eines möglichen Mietzuschusses an diesem Datum zu erhalten (unter Berücksichtigung Ihrer Situation).

Für jegliche Informationen bezüglich der Wohnungsbeihilfen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen per E-Mail oder telefonisch: Hotline: 8002 1010.

 



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