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Beschäftigung
Familie
Bürger
Reinigungsdienste gehören zu den Tätigkeiten, die weiterhin erlaubt sind.
In einem privaten Haushalt angestellte Arbeitnehmer, die keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, können sich nicht weigern, zur Arbeit zu erscheinen. Wenn Sie nicht zur Arbeit gehen wollen, müssen sie Urlaub nehmen.
Ist ein Mitglied der Familie eines in einem privaten Haushalt angestellten Arbeitnehmers mit dem Coronavirus infiziert, kann an die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Sicherheit und Gesundheit seines Arbeitnehmers zu sorgen, appelliert werden. In diesem Fall kann der Angestellte von der Arbeit freigestellt werden und bezieht weiterhin seinen Lohn.
Möchte ein Arbeitgeber einen in seinem Haushalt angestellten Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, muss er ihm weiterhin seinen Lohn zahlen. Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten nicht zwingen, Urlaub zu nehmen.
Der Arbeitgeber kann auch keinen Anspruch auf Kurzarbeit geltend machen. Diese Maßnahme ist den Unternehmen vorbehalten.
Ja. Reinigungsdienste gehören zu den Tätigkeiten, die weiterhin erlaubt sind.
Möchten Sie aus reiner Vorsicht einen in Ihrem Haushalt angestellten Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, müssen Sie ihm weiterhin seinen Lohn zahlen. Sie können ihn nicht zwingen, Urlaub zu nehmen.
In dem Fall muss er das Risiko selbst einschätzen und eine dementsprechende Entscheidung treffen.
Gefährdete Personen dürfen in der Regel arbeiten. Wenn ihr behandelnder Arzt jedoch der Ansicht ist, dass eine gefährdete Person nicht mehr arbeiten sollte, stellt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Im Rahmen seiner Verpflichtung, für die Gesundheit und Sicherheit seines Arbeitnehmers zu sorgen, kann der Arbeitgeber auch beschließen, einen in seinem Haushalt angestellten Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen, wenn dieser eine gefährdete Person ist. Er muss ihm dann seinen Lohn weiterhin zahlen.
Der im Haushalt angestellte Arbeitnehmer muss Urlaub nehmen.
In diesem Fall kann an die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Sicherheit und Gesundheit seines Arbeitnehmers zu sorgen, appelliert werden, und der Arbeitnehmer kann von der Arbeit freigestellt werden und weiterhin seinen Lohn beziehen.
Nein, für die Beschäftigung von Haushaltspersonal bei Privatpersonen kann keine Kurzarbeit beantragt werden. Diese Maßnahme ist den Unternehmen vorbehalten.
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