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Personalwesen
Einwanderung
Unternehmen
Bürger
Mit dem Ende des Krisenzustands teilt das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten mit, dass folgende vorübergehende Maßnahmen ergriffen wurden:
Um diesen Drittstaatsangehörigen die Ausreise aus dem Schengen-Raum zu erleichtern, können die betroffenen Personen beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL) einen Termin zur Ausstellung eines „Rückkehrvisums“ vereinbaren.
Was die Anträge auf internationalen Schutz betrifft, gilt für alle Antragsteller, außer im Sonderfall, Folgendes:
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Einwanderung wenden Sie sich bitte an die Einwanderungsbehörde:
Für die Ausstellung des Rückkehrvisums vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen, und zwar unter folgendem Link: guichet.lu/rdv-visa-de.
Für weitere Informationen können Sie sich mit dem Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen in Verbindung setzen: per E-Mail (service.visas@mae.etat.lu) oder telefonisch (+352) 247-88300 von montags bis freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr.
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