
Wegen des eingeschränkten Betriebs der Postdienste haben Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich und Belgien die Möglichkeit, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausnahmsweise per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: saisieCIT.cns@secu.lu.
Modalitäten zur Einreichung
Grenzgänger müssen im Betreff der E-Mail ihre luxemburgische nationale Identifikationsnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer, matricule) angeben.
Die Bescheinigung muss in digitaler Form, am besten als Scan, beigefügt werden. Bei einem Foto muss darauf geachtet werden, dass der gesamte Text gut sicht- und lesbar ist.
Das Original der Bescheinigung muss aufgehoben werden.
Per E-Mail übermittelte Bescheinigungen müssen nicht mehr per Post versandt werden.
Bedingungen bezüglich der Annahme der Bescheinigung
Zur Erinnerung: Für die Annahme der Bescheinigung gelten folgende Bedingungen:
- Die luxemburgische nationale Identifikationsnummer muss darauf angegeben sein.
- Sie muss von einem Arzt ausgestellt sein und Folgendes enthalten:
- Name und Vorname des Arztes;
- Datum der Ausstellung der Bescheinigung;
- Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit;
- Datum des Endes der Arbeitsunfähigkeit;
- Diagnose.
Ist die Bescheinigung in einer anderen Sprache als Französisch, Englisch oder Deutsch verfasst, muss eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beigefügt werden.