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Internationaler Handel
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Die Handelskammer (Chambre de commerce) hat eine neue Informationsseite mit dem Titel „Go international“ veröffentlicht, die sich dem Außenhandel in Zeiten der COVID-19-Krise widmet. Diese Seite enthält eine Reihe nützlicher Links, die dem besseren Verständnis folgender Punkte dienen:
Nähere Informationen sind der Rubrik „Go international“ auf der Website der Handelskammer zu entnehmen.
Zur Erinnerung: Das Office du Ducroire hat spezifische Beihilfemaßnahmen für die Ausfuhr und die internationale Entwicklung von Exportunternehmen eingeführt.
Diese befristeten Beihilfen und Maßnahmen gelten ab sofort auch für die Monate Februar und März 2021.
Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai 2020 über die Besteuerung der Telearbeit im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
In Luxemburg haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte, die Ihnen ein hohes Maß an Schutz garantieren sollen.