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Beschäftigung
spezifischer Sektor
Bürger
Im Rahmen der COVID-19-Krise und ihrer Folgen, vor allem für professionelle freischaffende Künstler und Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs, wurden zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt.
Diese befristeten Beihilfen und Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Beihilfen für professionelle freischaffende Künstler und Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs. Sie gelten ab sofort auch für die Monate Januar und Februar 2021.
Hinweis: Die Beihilfeanträge müssen rückwirkend für den vorherigen Monat gestellt werden.
Daher müssen die Anträge wie folgt ausgefüllt und eingereicht werden:
Weitere Informationen über die Bewilligungskriterien und die Antragstellung finden Sie in unserem Informationstext.
Der Winterschlussverkauf 2021 wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Wasserrechtliche Genehmigungen können ab sofort online über MyGuichet.lu beantragt werden.
... wenn Sie ich für öffentliche und private Projekte interessieren, die Ihre Gemeinde oder Luxemburg im Allgemeinen betreffen.