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Das Formular zur Beantragung des Urlaubs aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist jetzt verfügbar.
Der Urlaub aus familiären Gründen kann aufgeteilt werden, das heißt, er kann auch in einzelnen Stunden oder halben Tagen genommen werden.
Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden (gleiche(r) Tag/Stunde).
Die im Rahmen dieses Urlaubs aus familiären Gründen genommenen Tage werden nicht auf die je nach Altersgruppe verfügbaren gesetzlichen Urlaubstage angerechnet, deren Anzahl vom Alter des Kindes abhängt.
Zur Erinnerung: Unabhängig von der Dauer muss der Begünstigte den Arbeitgeber oder dessen Vertreter am ersten Tag seiner Abwesenheit persönlich oder durch eine vermittelnde Person mündlich oder schriftlich über seine Abwesenheit informieren.
Weitere Informationen über die betroffenen Eltern und Kinder finden Sie in unserem Informationstext.
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Wasserrechtliche Genehmigungen können ab sofort online über MyGuichet.lu beantragt werden.
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