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Personalwesen
Unternehmen
Ist ein Arbeitgeber nicht in der Lage, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht zu zahlen, so erhebt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Verzugszinsen.
Die Anrechnung dieser im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Verzugszinsen wird bis zum 1. Januar 2021 ausgesetzt.
Im Bereich der sozialen Sicherheit wird eine 6-monatige Übergangsphase für Telearbeit eingeführt. Sie beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Dezember 2022.
Der Sommerschlussverkauf findet von Freitag, 24. Juni 2022, bis einschließlich Samstag, 23. Juli 2022, statt.
Unsere Texte über die verschiedenen Beihilfen für die Forstwirtschaft wurden aktualisiert. Hier erfahren Sie mehr.