
Als Arbeitgeber müssen Sie die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer gewährleisten und ihre Gesundheit schützen.
Demnach müssen Sie die Risiken beurteilen, die die einzelnen Arbeitsplätze beinhalten können. Anhand dieser Beurteilung können Sie:
- mithilfe eines Leitfadens eine Bestandsaufnahme der risikobehafteten Arbeitsplätze erstellen;
- die medizinische Aufsicht organisieren;
- die für die Prävention von beruflichen Risiken und Arbeitsunfällen erforderlichen Maßnahmen bestimmen.
Bei den risikobehafteten Arbeitsplätzen handelt es sich um solche:
- bei denen die Arbeitnehmer dem Risiko einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ausgesetzt sind;
- die eine Tätigkeit beinhalten, durch welche die Sicherheit und Gesundheit von anderen Arbeitern oder Dritten äußerst gefährdet sind.
Sie müssen Ihre Meldung der Bestandsaufnahme der Risiken alle 3 Jahre an die Abteilung für Arbeitsmedizin (Division de la santé au travail) schicken.
Um zu wissen, wie Sie das tun sollen, lesen Sie unsere entsprechende Informationsseite.