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Schlüsselwörter :
Personalwesen
Aufzeichnungen
Unternehmen
Die Probezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit sollen die Fähigkeiten des neu eingestellten Mitarbeiters getestet werden. Während dieser Zeit können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag einseitig, schnell und entschädigungslos kündigen (außer in den ersten 2 Wochen wegen schwerwiegender Verfehlung).
Der Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss jedoch eine Kündigungsfrist einhalten, die von der ursprünglichen Dauer der geplanten Probezeit abhängt. Die Anzahl der Tage variiert zwischen 3 Tagen und 1 Monat.
Der Arbeitgeber muss die Beendigung des Vertrags auch schriftlich mitteilen:
Er muss keine Begründung angeben, außer im Falle einer fristlosen Kündigung.
Achtung: Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind vor einer Kündigung geschützt, ebenso wie schwangere Arbeitnehmerinnen bis zum Ablauf des Kündigungsschutzes.
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Die neuen Modalitäten für die Beantragung der Beihilfe für ungedeckte Kosten, die vom Ministerium für Wirtschaft im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, werden so bald wie möglich bekannt gegeben.