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Beschäftigung
Familie
Aufzeichnungen
Bürger
Im Falle einer Erkrankung eines Angehörigen (Kind, Ehepartner, Partner oder Verwandte 1. und 2. Grades) kann ein Arbeitnehmer (oder Auszubildender) Folgendes beantragen:
Die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen hängt vom Alter des Kindes ab, kann jedoch im Falle einer besonders schweren Krankheit oder eines besonders schweren Gebrechens verlängert werden. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber noch am selben Tag über seine Abwesenheit informieren und sowohl ihm als auch der CNS ein ärztliches Attest zukommen lassen, und zwar so schnell wie möglich, unabhängig von der Dauer der Krankheit. Während des gesamten Urlaubs erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung.
Die Dauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung darf 5 Arbeitstage pro Angehöriger und Jahr nicht überschreiten. Diese 5 Tage müssen nicht in einem Zuge genommen und können aufgeteilt werden. Ein Arbeitnehmer, der diesen Urlaub in Anspruch nehmen möchte, muss spätestens am ersten Tag seiner Abwesenheit einen Antrag an seinen Arbeitgeber richten. Zudem muss er die Belege an die CNS senden, die die Gewährung des Urlaubs bestätigt und dem Begünstigten ein Pflegeheft zusendet.
Veröffentlichung eines neuen Texts in Leichter Sprache auf Guichet.lu, in dem auf einfache Weise erklärt wird, wie man eine Behandlung im Ausland beantragt.
Das neue Formular zur Beantragung des Urlaubs aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist ab sofort verfügbar.
Der Winterschlussverkauf 2020–2021, der ursprünglich für den 2. bis einschließlich 30. Januar 2021 angesetzt war, wurde aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verschoben.