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Sie leben in Luxemburg und sind EU-Bürger?
Dann haben Sie das Recht, bei den nächsten Europawahlen, die am Sonntag, 26. Mai 2019, stattfinden, die Vertreter Luxemburgs im Europäischen Parlament zu wählen.
Sie müssen aber in den Wählerverzeichnissen Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sein, um an den Wahlen teilnehmen zu können.
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist nur bis Donnerstag, 28. Februar 2019, um 17.00 Uhr möglich, indem Sie:
Sie können sich auch dafür entscheiden, die parlamentarischen Vertreter ihres Herkunftslandes zu wählen. In diesem Fall müssen Sie sich an die zuständigen Behörden wenden, insbesondere an Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft.
Achtung: Falls Sie britischer Staatsangehöriger sind, kann der Brexit Auswirkungen auf Ihre Teilnahme an den Europawahlen haben, unabhängig davon, ob es zum "Brexit - Deal" oder zum "Brexit - No deal" kommt.
Veröffentlichung eines neuen Texts in Leichter Sprache auf Guichet.lu, in dem auf einfache Weise erklärt wird, wie man eine Behandlung im Ausland beantragt.
Das neue Formular zur Beantragung des Urlaubs aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist ab sofort verfügbar.
Der Winterschlussverkauf 2020–2021, der ursprünglich für den 2. bis einschließlich 30. Januar 2021 angesetzt war, wurde aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verschoben.