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Brexit
Bürgerangelegenheiten
Bürger
Sie sind ein britischer Staatsangehöriger, der seit mehreren Jahren in Luxemburg lebt, und fragen sich jetzt, ob Sie trotz des Brexits bei den Europawahlen am 26. Mai 2019 wählen können?
Da das Vereinigte Königreich voraussichtlich am 29. März 2019 aus der Europäischen Union austreten wird, erfüllen Sie nicht länger das Erfordernis der Staatsangehörigkeit. Sie sind demnach nicht mehr Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates.
Sie werden daher nicht an den Europawahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie, wenn Sie auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) besitzen, an den Europawahlen teilnehmen können, vorausgesetzt, Sie haben sich vor dem 28. Februar 2019 um 17.00 Uhr in die Wählerverzeichnisse eingetragen.
Der Winterschlussverkauf 2021 wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Wasserrechtliche Genehmigungen können ab sofort online über MyGuichet.lu beantragt werden.
... wenn Sie ich für öffentliche und private Projekte interessieren, die Ihre Gemeinde oder Luxemburg im Allgemeinen betreffen.