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Bürgerangelegenheiten
Bürger
In Luxemburg lebende EU-Bürger haben das Recht, bei den nächsten Europawahlen, die am Sonntag, 26. Mai 2019, stattfinden werden, zu wählen.
Wenn sie an der Wahl der luxemburgischen Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen möchten, müssen sie sich jedoch bis spätestens 28. Februar 2019 in die Wählerverzeichnisse ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen.
Wenn Sie nicht in Luxemburg wählen möchten, können EU-Bürger auch die parlamentarischen Vertreter ihres Herkunftslandes wählen. In diesem Fall müssen sie sich an die zuständigen Behörden wenden, insbesondere an ihr Konsulat oder ihre Botschaft.
Der Winterschlussverkauf 2021 wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Wasserrechtliche Genehmigungen können ab sofort online über MyGuichet.lu beantragt werden.
... wenn Sie ich für öffentliche und private Projekte interessieren, die Ihre Gemeinde oder Luxemburg im Allgemeinen betreffen.