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Personalwesen
Unternehmen
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Nach dem Aushang der Wahlankündigung in Ihrem Unternehmen müssen Sie alphabetische Listen der Arbeitnehmer erstellen, die die Bedingungen für das passive Wahlrecht und für das aktive Wahlrecht erfüllen.
Zur Erinnerung: Das passive Wahlrecht ist das Recht, für eine Position in der Personalvertretung zu kandidieren, und das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei den Betriebsratswahlen wählen zu können.
Die erstellten Listen müssen den Arbeitnehmern mindestens 3 Wochen vor dem Wahltag zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitnehmer müssen auch darüber informiert werden, dass sie innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Einreichung dieser Listen Beschwerde gegen die Listen einlegen können.
Wenn dies der Fall ist, müssen Sie, sobald Sie von der Beschwerde Ihrer Arbeitnehmer Kenntnis erlangt haben, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) auf dem Postweg oder per E-Mail (contact@itm.etat.lu) informieren.
Um eine neue Einladung zur Impfung zu erhalten, können sich Personen, die bisher keinen Termin vereinbart haben, in eine Warteliste eintragen.
Die Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MEN) zieht am 19. April 2021 um.
Das Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung) teilt mit, dass seine Abteilungen zwischen dem 15. und 20. April 2021 umziehen. In diesem Zeitraum findet die Beratung nur nach Terminvereinbarung und je nach Verfügbarkeit der Abteilungen statt.