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Bürgerangelegenheiten
Aufzeichnungen
Bürger
Jeder Luxemburger, der 15 Jahre oder älter ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, muss im Besitz eines Personalausweises sein.
Für Minderjährige unter 15 Jahren wird der Personalausweis auf Antrag eines Elternteils ausgestellt.
Zu diesem Zweck kann sich die betroffene Person an das CTIE (Stelle für die Beantragung des Personalausweises) oder an ihre Gemeinde wenden. In der Regel wird der Ausweis innerhalb von 10 Werktagen ausgestellt. Wenn Sie sich jedoch für das Expressverfahren entscheiden, erhalten Sie Ihren Ausweis bereits nach 3 Werktagen.
Die Gebühr ist spätestens bei der Antragstellung zu zahlen und ist wie folgt festgelegt:
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Zahlungsnachweis und die entsprechenden Belege vorlegen.
Ab dem 1. Juli 2022 bietet die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu alle ihre Dienstleistungen montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr an.
Guichet.lu hat einen ersten Text in französischer Leichter Sprache veröffentlicht.
Im Bereich der sozialen Sicherheit wird eine 6-monatige Übergangsphase für Telearbeit eingeführt. Sie beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Dezember 2022.