Bürger

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Ihre Souvenirs aus dem Großbritannienurlaub?

Kommt kein Austrittsabkommen zustande (No Deal), wird das Vereinigte Königreich ab dem Datum des Austritts nicht mehr zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören.

Demnach werden Sie nach dem Datum des Austritts im Falle eines Aufenthalts in Großbritannien aus beruflichen oder privaten Gründen (z. B. Urlaub) nach dem Rückflug beim Zollamt am Flughafen von Luxemburg alle Einkäufe anmelden müssen, die Sie dort getätigt haben. Dies ist der Fall, wenn kein Austrittsabkommen zustande kommt. Sie werden auch die entsprechenden Zollgebühren und Abgaben zahlen müssen.

Sie werden jedoch Anspruch auf die für Urlauber vorgesehenen Zollbefreiungen haben.

Wenn Sie ein anderes Transportmittel (Auto, Zug, Bus, Fähre) für Ihre Reise nach Großbritannien verwenden, können Sie sich in Ihrem Reisebüro, bei Ihrer Eisenbahngesellschaft oder Reederei oder bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) über die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse brexit@do.etat.lu über die einzuhaltenden Zollvorschriften erkundigen.

Nähere Informationen zu den Auswirkungen des Brexits auf luxemburgische und britische Staatsangehörige finden Sie in unserer Spezialrubrik.

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