Als hochqualifizierter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat eingestellt werden (Blaue Karte EU)
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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort einer Tätigkeit als hochqualifizierter Arbeitnehmer nachzugehen, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen;
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- anschließend einen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus einem Drittstaat, genannt „Blaue Karte EU“ beantragen.
Zielgruppe
Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die:
- entweder im Ausland leben und sich in Luxemburg niederlassen und dort einer arbeitnehmerischen Tätigkeit als hochqualifizierter Arbeitnehmer nachgehen möchten;
- oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, ohne jedoch dort zu arbeiten, und dort einer arbeitnehmerischen Tätigkeit als hochqualifizierter Arbeitnehmer nachgehen möchten;
- oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und dort arbeiten, jedoch in einer Branche oder einem Beruf arbeiten möchten, für die/den sie noch nicht zugelassen sind.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Arbeitnehmer eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel den Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Folgende Drittstaatsangehörigen benötigen keine vorherige Aufenthaltserlaubnis:
- Drittstaatsangehörige, die bereits im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, welcher sie dazu berechtigt, für jeden Arbeitgeber in der betreffenden Branche oder dem betreffenden Beruf zu arbeiten;
- Drittstaatsangehörige, die bereits im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, welcher sie dazu berechtigt, für jeden Arbeitgeber in jeder Branche oder jedem Beruf zu arbeiten.
Hinweis: Drittstaatsangehörige, bei denen es sich um Familienangehörige eines Bürgers eines EU-Mitgliedstaates (oder eines gleichgestellten Staates) handelt, der in Luxemburg lebt, benötigen keine besondere Genehmigung, um einer vergüteten Tätigkeit nachzugehen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- überprüfen, ob er ein Visum benötigt, um in den Schengen-Raum einzureisen;
- die erforderlichen Bedingungen erfüllen, das heißt:
- einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr für eine hochqualifizierte Beschäftigung vorlegen;
- eine Vergütung erhalten:
- die mindestens dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts in Luxemburg (88.452 Euro) entspricht; oder
- die mindestens dem 1,2-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg (70.762 Euro) entspricht, dies bei Beschäftigungen in den folgenden Berufen, für die von der Regierung ein besonderer Bedarf an Arbeitnehmern aus Drittstaaten festgestellt wurde:
- Mathematiker, Aktuare und Statistiker;
- Systemanalytiker;
- Softwareentwickler;
- Web- und Multimediadesigner;
- Anwendungsprogrammierer;
- Softwaredesigner und -analysten, nicht anderweitig eingestufte Multimediadesigner;
- Datenbankspezialisten;
- Systemadministratoren;
- Computernetzwerkspezialisten;
- nicht anderweitig eingestufte Datenbankspezialisten und Computernetzwerkspezialisten;
- die mindestens dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts in Luxemburg (88.452 Euro) entspricht; oder
- ein Dokument vorlegen, das bescheinigt, dass er im Besitz der für die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit oder Branche erforderlichen hohen beruflichen Qualifikationen ist bzw. die für die Ausübung des im Arbeitsvertrag angegebenen reglementierten Berufs vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
Hochqualifizierte Arbeitnehmer aus einem Drittstaat können unter gewissen Bedingungen in den Genuss einer Absetzung der mit ihrer Niederlassung in Luxemburg verbundenen Kosten von der Steuer gelangen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor ein Arbeitgeber einen hochqualifizierten Arbeitnehmer einstellen kann, muss er zuerst eine Meldung einer freien Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) vornehmen.
Im Falle von hochqualifizierten Arbeitnehmern besteht keine Pflicht zum Arbeitsmarkttest.
Der Arbeitgeber muss einen datierten Arbeitsvertrag mit dem zukünftigen Arbeitnehmer abschließen. Unter „Datum des Inkrafttretens“ kann der Vermerk „ab Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer“ eingetragen werden.
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus einem Drittstaat einstellt, muss:
- vor Dienstantritt auf der Vorlage der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Arbeitnehmers bestehen;
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Arbeitnehmers verlangen, die er während der gesamten Beschäftigungszeit aufbewahren muss;
- dem Ministerium für innere Angelegenheiten den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen ab dem 1. Arbeitstag mitteilen.
Der Arbeitgeber muss der Generaldirektion für Einwanderung den Beginn der Beschäftigungszeit schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) mitteilen und dabei Folgendes angeben:
- Personalien und nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) des Arbeitnehmers;
- Datum des Beginns der Beschäftigung;
- Personalien des tatsächlichen Arbeitgebers.
Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, die sich illegal in Luxemburg aufhalten, setzen sich verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen aus.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Der zukünftige Arbeitnehmer aus einem Drittstaat muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:
- bei der Generaldirektion für Einwanderung;
- bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs bzw. bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die Luxemburg in dem jeweiligen Land vertritt.
Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.
Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und Kontaktdaten) anzugeben und folgende Unterlagen und Informationen beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
- ein Lebenslauf;
- eine Kopie der Diplome oder beruflichen Qualifikationen;
- eine Kopie des datierten und vom Antragsteller und seinem zukünftigen Arbeitgeber in Luxemburg unterzeichneten (und gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen) Arbeitsvertrags. Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben und ein Bruttojahresgehalt vorsehen, das mindestens dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts oder gegebenenfalls dem 1,2-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts entspricht;
- gegebenenfalls eine Vollmacht.
Vollmacht: Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe und Diplome; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Sind die erteilten Informationen oder Angaben unvollständig, verfügt der Antragsteller über eine angemessene Frist, um die zusätzlichen Auskünfte zu liefern. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Antrag abgelehnt werden.
Die Antwortfrist des Ministeriums für innere Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 3 Monaten. Trifft das Ministerium innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt der Antrag als abgelehnt.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:
- entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
- oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.
Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Reisepass und Visum
Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.
Falls er der Visumpflicht unterliegt, muss der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (Belgien oder die Niederlande), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.
Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sein.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
- gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel Mietvertrag, Stromrechnung).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.
Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.
Medizinische Untersuchung
Der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen und zugelassenen Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt; und
- einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel (genannt „Blaue Karte EU“) für Drittstaatsangehörige bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“) gestellt werden.
Online-Einreichung
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.
Einreichung per Post
Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.
Belege
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis;
- eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).
Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 700 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.
Gültigkeit und Erneuerung
Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU
Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde. Sofern die Bedingungen für den Erhalt weiterhin erfüllt sind und der Inhaber nachweisen kann, dass er während der Gültigkeitsdauer seines Aufenthaltstitels tatsächlich gearbeitet hat, ist sein Titel auf entsprechenden Antrag erneuerbar.
Der 1. Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer gilt:
- für eine Dauer von 4 Jahren; oder
- bei Arbeitsverträgen mit einer Dauer unter 4 Jahren, für die Dauer des Vertrags plus 3 Monate.
Während der 2 ersten Jahre, ist der Aufenthaltstitel für einen Beruf, eine Branche und jeden Arbeitgeber gültig.
Die Branche und der Beruf, in denen der Drittstaatsangehörige arbeiten darf, sind auf dem Aufenthaltstitel unter „Anmerkungen“ in Form des ISCO-Codes angegeben.
Dabei handelt es sich um einen dreistelligen Code, der für den Beruf steht, in dem der Zugang zum Arbeitsmarkt gestattet ist und welcher entsprechend der ISCO-Klassifikation (International Standard Classification of Occupations - Internationale Standardklassifikation der Berufe) definiert ist. Die ISCO-Klassifikation ist ein von der Internationalen Arbeitsorganisation entwickeltes international gültiges Klassifikationsschema für Berufe.
Die vollständige Liste der ISCO-Codes ist online abrufbar. Nähere Informationen entnehmen Sie der Website der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ein Wechsel der Branche und/oder des Berufs ist nur mit der Genehmigung des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten möglich.
Arbeitsstellenwechsel: Um seine Arbeitsstelle wechseln zu dürfen und dadurch eine Stelle zu besetzen, die nicht den Bedingungen in Bezug auf die hohe Qualifikation entspricht, muss der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat das Verfahren von vorne beginnen und eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.
Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.
Sollen der Ehe-/Lebenspartner oder die ledigen Kinder unter 18 Jahren (oder diejenigen des Ehe-/Lebenspartners) den hochqualifizierten Arbeitnehmer begleiten, muss er die für die Familienzusammenführung erforderlichen Dokumente mit einreichen.
Erneuerung des Aufenthaltstitels
Nach der ersten und jeder weiteren Erneuerung und sofern die Bedingungen weiterhin erfüllt werden, gilt der Aufenthaltstitel:
- für 4 Jahre oder bei Arbeitsverträgen mit einer Dauer unter 4 Jahren für die Dauer des Vertrags plus 3 Monate; und
- für jede Beschäftigung, welche die Bedingungen in Bezug auf die hohe Qualifikation erfüllt.
Arbeitsstellenwechsel: Um seine Arbeitsstelle wechseln zu dürfen und dadurch eine Stelle zu besetzen, die nicht den Bedingungen in Bezug auf die hohe Qualifikation entspricht, muss der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat das Verfahren von vorne beginnen und eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.
Erneuerungsverfahren
Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung der Blauen Karte EU 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen.
Der Antrag auf Erneuerung kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“). Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie des (gültigen und gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen) Arbeitsvertrags, in dem eine jährliche Bruttovergütung in Höhe von mindestens dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens vorgesehen ist;
- ein Nachweis für die Auszahlung des Lohnes (zum Beispiel die 3 letzten Lohnzettel, der Steuerbescheid);
- ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, der sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Arbeitnehmers bei der luxemburgischen Sozialversicherung auflistet;
- ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet kann der Drittstaatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
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Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg LuxemburgPostfach 752 / L-2017 LuxemburgFax : (+352) 22 16 08E-Mail : immigration.public@mai.etat.luWebseite : https://maint.gouvernement.lu/de.htmlRegistrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Gemeindebehörden
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GemeindebehördenLuxemburg
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Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
-
Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
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Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
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Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
-
Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
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ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
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Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
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Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
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Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
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Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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WeiswampachOm Leempuddel L-9991 Weiswampach LuxemburgTelefon : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Webseite : http://www.weiswampach.lu
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Wiltz8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz LuxemburgPostfach 60 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Webseite : http://www.wiltz.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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WincrangeMaison n°85 L-9780 Wincrange LuxemburgTelefon : (+352) 99 46 96-1Fax : (+352) 99 46 96-222Webseite : http://www.wincrange.lu
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Winseler27, Duerfstrooss L-9696 Winseler LuxemburgTelefon : (+352) 95 84 74-20Fax : (+352) 95 77 73Webseite : http://www.winseler.luDienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Wormeldange95, rue Principale L-5480 Wormeldanage LuxemburgTelefon : (+352) 76 00 31-1Fax : (+352) 76 84 92Webseite : http://www.wormeldange.luMontag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Abteilung für ausländische Arbeitskräfte
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Arbeitsagentur Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410E-Mail : info@adem.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Liste des pays soumis à l’obligation de visa
sur le site du ministère des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et du Commerce extérieur
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Diplomatische und konsularische Vertretungen Luxemburgs (auf Französisch)
auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
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Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger/innen
auf Your Europe
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Listes des experts, traducteurs et interprètes assermentés
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 29 août 2008
portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008
fixant les conditions et modalités relatives à la délivrance d'une autorisation de séjour en tant que travailleur salarié
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Règlement grand-ducal modifié du 26 septembre 2008
déterminant le niveau de rémunération minimal pour un travailleur hautement qualifié
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Règlement ministériel du 19 décembre 2022
fixant le salaire annuel brut moyen au titre du règlement grand-ducal modifié du 26 septembre 2008 déterminant le niveau de rémunération minimal pour un travailleur hautement qualifié en exécution de la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration
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