Bei den Europawahlen kandidieren

Zum letzten Mal aktualisiert am

Alle in den Wählerverzeichnissen (im Verzeichnis der Luxemburger und im Verzeichnis der EU-Bürger für die Teilnahme an den Europawahlen) eingetragenen Personen sowie alle luxemburgischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland, die die Briefwahl beantragt haben, wählen alle 5 Jahre 6 Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Bei den Europawahlen bildet Luxemburg einen einzigen Wahlkreis. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden per Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Die politischen Gruppierungen müssen die Wahllisten aufstellen.

Mindestens 65 Tage vor dem Wahltermin veröffentlicht der Vorsteher des Hauptwahllokals eine Mitteilung, in der die Termine (Tage und Uhrzeiten) und der Ort festgelegt werden, an denen er die Kandidaturerklärungen und Bestellungen der Wahlbeobachter entgegennimmt.

Zielgruppe

Wählbarkeit

Um gewählt werden zu können, müssen die Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Luxemburger oder Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates sein;
  • im Besitz der Bürgerrechte sein und ihre politischen Rechte in Luxemburg oder im EU-Herkunftsland nicht verwirkt haben;
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;  
  • für Luxemburger – in Luxemburg wohnen;
  • für Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates – in Luxemburg wohnen und auch zum Zeitpunkt der Einreichung der Kandidatenliste dort gewohnt haben.

Der Verlust einer der Voraussetzungen für die Wählbarkeit führt zur Beendigung der Amtszeit.

Unwählbarkeit

Nicht wählbar sind:

  • Personen, deren passives Wahlrecht durch Verurteilung entzogen wurde;
  • Privatpersonen, die ihr Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verwirkt haben;
  • Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden.

Unvereinbarkeiten

Folgende Personen können nicht in das Europäische Parlament gewählt werden:

  • Beamte, Angestellte oder Arbeiter, die eine Tätigkeit ausüben, die von einer der folgenden Stellen entlohnt wird;
    • dem Staat;
    • einer unter staatlicher Kontrolle stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalt;
    • einer Gemeinde, einem Gemeindeverband;
    • einer der Aufsicht einer Gemeinde unterstellten öffentlich-rechtlichen Anstalt;
  • Regierungsmitglieder, Abgeordnete und Staatsräte. Nehmen sie das europäische Mandat an, gelten sie als von ihrer Funktion zurückgetreten;
  • Vertreter Luxemburgs:
    • die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind;
    • die miteinander verheiratet sind.

Wenn Personen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, oder Ehepartner gleichzeitig gewählt werden, bestimmt der Vorsteher des Hauptwahllokals den gewählten Kandidaten per Los.

Fristen

Mindestens 65 Tage vor dem Wahltermin veröffentlicht der Vorsteher des Hauptwahllokals eine Mitteilung, in der die Termine (Tage und Uhrzeiten) und der Ort festgelegt werden, an denen er die Kandidaturerklärungen und Bestellungen der Wahlbeobachter entgegennimmt.

Alle Kandidatenlisten müssen mindestens 60 Tage vor dem Wahltermin bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Luxemburg eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Eine Kandidaturerklärung ausfüllen

Jeder Kandidat füllt eine Kandidaturerklärung aus, die:

  • Vor- und Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, berufliche Tätigkeit und Wohnsitz des Kandidaten enthält;
  • die Annahme seiner Kandidatur enthält;
  • unterzeichnet ist.

Eine Liste der Kandidaten und Unterstützer aufstellen

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden per Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem gewählt: Ein Kandidat bei einer Europawahl muss also auf einer von einer Kandidatengruppe aufgestellten Liste stehen.

Jede Einzelkandidatur wird hingegen als eigene Liste angesehen.

Jede Liste enthält:

  • höchstens 6 Kandidaten (diese Zahl entspricht den 6 luxemburgischen Vertretern im Europäischen Parlament);
  • mehrheitlich Kandidaten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Vor- und Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, berufliche Tätigkeit und Wohnsitz der Kandidaten;
  • Vor- und Nachnamen, Geschlecht, berufliche Tätigkeit und Wohnsitz der Wähler oder gewählten Vertreter, die als Unterstützer fungieren.

Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates, die kandidieren möchten, müssen außerdem folgende Unterlagen einreichen:

  • eine formelle Erklärung mit folgenden Angaben:
    • Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, letzte Adresse im EU-Herkunftsland und aktuelle Adresse in Luxemburg;
    • gegebenenfalls das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder des Wahlkreises im EU-Herkunftsland, in dem sie zuletzt eingetragen waren;
    • dass sie nicht gleichzeitig für die Europawahlen in einem anderen EU-Mitgliedstaat kandidieren;
    • dass sie in ihrem EU-Herkunftsland das passive Wahlrecht nicht verwirkt haben:
      • durch einen gerichtlichen Einzelbeschluss oder einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsbeschluss oder;
      • aufgrund der im Herkunftsland geltenden Wohnsitzbedingungen;
  • ein gültiges Ausweisdokument.

Im Falle von falschen Angaben sind Rechtsfolgen vorgesehen.

Jede Kandidatenliste wird von einem Bevollmächtigten unterstützt – gemeinsam mit:

  • 250 Wählern. In diesem Fall wird der Bevollmächtigte von und aus den Reihen der 250 Unterstützer der Liste ernannt;
  • einem in Luxemburg gewählten Mitglied des Europäischen Parlaments oder einem Abgeordneten. In diesem Fall wird der Bevollmächtigte aus den Reihen der Kandidaten dieser Liste oder der gewählten Vertreter ernannt, die als Unterstützer fungieren.

Zusätzliche Bedingungen

Folgendes ist zu beachten:

  • Niemand darf als Kandidat oder Unterstützer auf mehr als einer Liste stehen.
  • Niemand darf auf einer eingereichten Kandidatenliste stehen, wenn er bei denselben Wahlen gleichzeitig in einem anderen EU-Mitgliedstaat kandidiert.
  • Jede Liste muss einen Listennamen tragen. Wenn mehrere Listen identische Namen haben, müssen die Bevollmächtigten die notwendigen Unterscheidungen vornehmen. Geschieht dies nicht vor Ablauf der für die Einreichung der Kandidaturen festgelegten Frist, ordnet der Vorsteher des Hauptwahllokals jeder Liste einen eigenen Buchstaben zu.
  • Es können Mitteilungen und Listenzusätze vorgenommen werden. Diese müssen jedoch vor Ablauf der für die Einreichung der Kandidaturerklärungen festgelegten Frist erfolgen:
    • Ein auf einer Liste eingetragener Kandidat darf erst von der Liste gestrichen werden, wenn er dem Vorsteher des Hauptwahllokals in einem per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben seinen Willen bekundet, seine Kandidatur zurückzuziehen.
    • Jede Liste darf vervollständigt werden, sofern die Namen der Kandidaten von allen Unterzeichnern der Liste unterstützt werden.

Der Vorsteher des Hauptwahllokals erfasst die Kandidatenlisten in der Reihenfolge der Einreichung und übergibt jedem Bevollmächtigten eine auf seinen Namen ausgestellte Empfangsbestätigung.

Wahlbeobachter und stellvertretende Wahlbeobachter bestellen

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge darf jeder Bevollmächtigte für jedes Wahllokal höchstens einen Wahlbeobachter und einen stellvertretenden Wahlbeobachter aus der Wählerschaft der Gemeinde bestellen, um den Wahlhandlungen beizuwohnen.

Zuständige Kontaktstellen

Bezirksgericht Luxemburg

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