Betriebsstätte

Feste Geschäftsniederlassung, bei der es sich nicht um den Gesellschaftssitz handelt, über welche das Unternehmen seine Tätigkeit oder einen Teil davon ausübt.

Beispiel: Sitz der Geschäftsführung, Zweigniederlassung, Büro, Fabrik, Werkstatt, Mine, Bohrinsel, Steinbruch oder sonstiger Ort zur Schöpfung von Rohstoffen, länger als 12 Monate andauernde Baustelle.

Die Betriebsstätte muss durch einen ausreichenden Grad an Beständigkeit in Sachen personelle und technische Mittel zur Ausübung der Tätigkeit des Unternehmens gekennzeichnet sein.

 

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