Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs

Hierbei handelt es sich um Künstler oder Bühnen- oder Studiotechniker, die ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig entweder für Rechnung eines Unternehmens des Kulturbetriebs oder im Rahmen einer Kino-, audiovisuellen, Theater- oder Musikproduktion ausüben und ihre Dienste gegen Lohn, Honorar oder Gage auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags oder eines Werkvertrags anbieten.

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