Luxemburgische Staatsangehörigkeit und Voraussetzungen

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Sie möchten die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben?

Neben anderen Voraussetzungen müssen Sie insbesondere folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Kenntnisse der luxemburgischen Sprache durch das Bestehen der Prüfung zur Bewertung der luxemburgischen Sprache (mündlicher Ausdruck und Hörverstehen); und
  • Kenntnisse der Grundrechte, der staatlichen und kommunalen Institutionen Luxemburgs sowie seiner Geschichte und der europäischen Integration. Diese sind durch die Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“ nachzuweisen.

Wenn Sie seit mindestens 20 Jahren in Luxemburg leben und während der letzten 12 Monate ununterbrochen im Großherzogtum gelebt haben, können Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben. In diesem Fall müssen Sie die Teilnahme an einem luxemburgischen Sprachkurs nachweisen.

Im Anschluss an diesen 24-stündigen Kurs wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.

Alle Voraussetzungen für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit finden Sie auf unserer Informationsseite.